|
Die Lagerordnung im KIEZ !! |
Lagerordnung1. Grundsätzliches Das 6. Landesjugendlager der Jugendfeuerwehr Sachsen im KIEZ „Querxenland" wird im Rahmen einer Internationalen Jugendwoche vom 13.08.2011 bis 20.08.2011 durchgeführt. Die Lagerteilnehmer aller Altersgruppen und Nationen sollen insbesondere - das Lagerleben aktiv mitgestalten, - hilfsbereit und kameradschaftlich miteinander umgehen, - das Anliegen von Natur- und Umweltschutz beachten. 2. Anmeldung/ Unterbringung Die Anmeldung wird vom verantwortlichen Jugendfeuerwehrwart / Delegationsleiter unmittelbar nach Ankunft beim Org.-Büro durchgeführt. Im Org.-Büro werden die erforderlichen Unterlagen, aus denen hervorgeht in welcher Unterkunft die Gruppe untergebracht ist, übergeben. Die Unterkunft wird von der Lagerleitung übergeben und am Abreisetag von dieser wieder übernommen. Werden Mängel in der Unterkunft oder an sonstigen Einrichtungen bemerkt, sind diese sofort der Lagerleitung zu melden. Unterbleibt die ordnungsgemäße Meldung wird die Gruppe für den Schaden haftbar gemacht. Einrichtungen und Einrichtungsgegenstände die mutwillig oder grob fahrlässig beschädigt oder zerstört werden, müssen voll ersetzt werden. Es ist untersagt eigene elektrische Geräte (außer Radio, CD-Player, Fön, Rasierapparat) zu betreiben. 3. Aufsichtspflicht und andere Vorschriften Die Aufsichtspflicht während des gesamten Lagers trägt der verantwortliche Jugendfeuerwehrwart/ Delegationsleiter der Gruppe. Der Jugendfeuerwehrwart lässt sich von den Erziehungsberechtigten die Zustimmung zur Teilnahme am Lagerprogramm und die Badeerlaubnis schriftlich bestätigen. Die Lagerteilnehmer sind bereits vor Lagerbeginn auf die Lagerordnung und das Jugendschutzgesetz zu belehren. Die Bestimmungen der UVV sind zu beachten. Selbständiges Verlassen des Lagers ist nicht gestattet. Mitglieder der Gruppen dürfen das Lager nur nach Abmeldung beim verantwortlichen Jugendfeuerwehr-wart/ Delegationsleiter verlassen. In Ausnahmefällen kann dies bei der Lagerleitung erfolgen. Generell meldet sich jede Gruppe bzw. jeder Teilnehmer bei Verlassen des Objektes bei der Lagerwache ab. (Versicherungsrecht!) Betreuer und Helfer sind generell für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes verantwortlich. Verstöße gegen das JuSchG können mit Ausschluss vom Lager geahndet werden. 4. Lagerausweise Bei der Anmeldung erhält jede Gruppe Lagerausweise für ihre Teilnehmer. Der Lagerausweis ist ständig mitzuführen und berechtigt zum Abholen/ Einnahme der Mahlzeiten. Mit der Unterschrift unter der Teilnehmerliste bestätigt der verantwortlichen Jugendfeuerwehrwart/ Delegationsleiter die Mitgliedschaft des Lagerteilnehmers in der Jugendfeuerwehr und dessen gesundheitliche Eignung. 5. Ausrüstung und Bekleidung Waschzeug, Papiere etc. sowie die benötigte Dienst-, Sport- und Freizeitbekleidung sind mitzubringen. Übungsanzug bzw. Uniform sind zu folgenden Veranstaltungen zu tragen: - Lagereröffnung, Verabschiedung - offizielle Jugendfeuerwehr-Wettbewerbe, - bei allen sonstigen offiziellen Anlässen auf Anweisung. 6. Mahlzeiten Die Mahlzeiten werden zu den für die Gruppen festgelegten Zeiten, entsprechend des Zeitplanes für die Einnahme der Mahlzeiten, eingenommen. Die Gruppen nehmen das Essen geschlossen ein. Der verantwortliche Jugendfeuerwehrwart/ Delegationsleiter ist für die Sauberkeit am Tisch seiner Gruppe verantwortlich. Die Tische sind nach den Mahlzeiten zu reinigen, denn der nächste möchte auch einen sauberen Essenplatz haben. Aus hygienischen Gründen ist es grundsätzlich untersagt, Speisen aus dem Speisesaal mitzunehmen. 7. Lagerruhe Für alle Teilnehmer ist ab 23:00 Uhr Nachtruhe. Ausnahmen sind die Nachtwanderung und der Abschlussabend. Ab 22:00 Uhr hat Lärm usw. zu unterbleiben, damit andere schlafen können und die Bevölkerung im angrenzenden Wohngebiet nicht belästigt wird.. Radios, Kassettenrecorder und CD- Player sind abzuschalten. 8. Grenzübertritt Bei Grenzübertritten hat sich die Gruppe geschlossen bei der Lagerleitung abzumelden. Der Grenzübertritt hat nur mit gültigen Papieren an den dafür vorgesehenen Stellen zu erfolgen. 9. Lagerdienst Die jeweilige Diensteinteilung ist dem Dienstplan bzw. den Gruppenleiterbesprechungen zu entnehmen. Die Dienste sind wahrzunehmen. Änderungen sind nur nach rechtzeitiger Absprache mit der Lagerleitung möglich. 10. Allgemeines Ordnung und Sauberkeit sollten im gesamten Lagergelände für alle eine Selbstverständlichkeit sein. Die Gruppen sind für die Reinhaltung der Unterkünfte selbst verantwortlich. In den Unterkünften dürfen keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Dies betrifft auch das Anbringen von Plakaten, und Aufklebern an Wänden, Türen, Einrichtungs- gegenständen. In den Unterkünften und im gesamten Gelände besteht Rauchverbot, außer an den Raucherinseln! (ab 18 Jahre) Radios, Kassettenrecorder und CD- Player sind nur in Zimmerlautstärke zu betreiben. Die Hausordnung ist Bestandteil der Lagerordnung. Die Freizeiteinrichtungen dürfen nur an den gesondert ausgewiesenen Zeiten betreten werden. 11. Lagerleitung Den Anordnungen der Lagerleitung ist folge zu leisten. Wer gegen die Lagerordnung verstößt, betrunken ist, sich unkameradschaftlich verhält oder den Anordnungen der Lagerleitung nicht folge leistet, kann von der weiteren Teilnahme am Lager ausgeschlossen bzw. des Lagers verwiesen werden. Mai 2011 Lagerleiter |
| Hier gibt es die Lagerordnung als PDF Dokument |